In der Regel ja, da die Errichtung einer Eingangsüberdachung bzw. Haustürüberdachung in Sachsen Genehmigungen erfordern kann, die von den jeweiligen Kommunen oder Gemeinden ausgestellt werden. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt jedoch von der Art und Größe der Eingangsüberdachung sowie von den örtlichen Bauvorschriften ab. Es empfiehlt sich daher, vor Beginn der Errichtung einer Eingangsüberdachung in Sachsen die örtliche Bauaufsicht zu kontaktieren, um zu erfahren, ob eine Genehmigung erforderlich ist.